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Informationen gemäß § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung

Gesellschaft: GVM Gorr und Partner GmbH
Spezialversicherungsmakler für Private Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Seit 1983.
Geschäftsführer: Hendrik Scherer
Geschäftsführender Gesellschafter: Claus-Dieter Gorr
Sitz der Gesellschaft: Goethestraße 34
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069 920095-0
Telefax: 069 920095-95
Homepage: www.gvm.de
E-Mail: info@gvm.de
Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main
HRB 47213
USt-Id: DE 112610953
Zuständige Registrierungsstelle des Vermittlerregisters: Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt,
Telefon: 069 2197-2040,
Telefax: 069 2197-1383
Internet: www.ihk-frankfurt.de,
E-Mail: info@frankfurt-main.ihk.de
Registrierungsnummer im Vermittlerregister bei der IHK Frankfurt a.M.: D-85EP-CEJBY-43
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin,
Tel.: 030 20308-0
www.vermittlerregister.info
Zuständige Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann: Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach: 060222 , 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Die Firma GVM Gorr und Partner GmbH ist Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis
nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.

Das Unternehmen GVM hält keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über
10% an den Stimmrechten oder dem Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungs-
unternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital von GVM.

GVM ist als freier Versicherungsmakler tätig und es bestehen keinerlei
Verpflichtungen Versicherungen eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen zu vermitteln.

Der Interessent wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Maklervertrag erst mit schriftlichem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zustande kommt. Bis dahin dienen die zwischen dem Interessenten und dem Makler geführten Gespräche lediglich der beiderseitigen Klärung, ob ein solcher Vertrag zustande kommen soll und
der Vorbereitung des möglichen schriftlichen Vertragsabschlusses.

Für etwaige Schäden, die dem Interessenten bis zum Abschluss des Maklervertrages infolge eines fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutzes entstehen, ist der Interessent deshalb alleine verantwortlich. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.