| Gesellschaft: | GVM Gorr und Partner GmbH Spezialversicherungsmakler für Private Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Seit 1983. |
| Geschäftsführer: | Hendrik Scherer |
| Geschäftsführender Gesellschafter: | Claus-Dieter Gorr |
| Sitz der Gesellschaft: | Goethestraße 34 60313 Frankfurt am Main |
| Telefon: | 069 920095-0 |
| Telefax: | 069 920095-95 |
| Homepage: | www.gvm.de |
| E-Mail: | info@gvm.de |
| Handelsregister: | Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 47213 |
| USt-Id: | DE 112610953 |
| Zuständige Registrierungsstelle des Vermittlerregisters: | Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt, Telefon: 069 2197-2040, Telefax: 069 2197-1383 Internet: www.ihk-frankfurt.de, E-Mail: info@frankfurt-main.ihk.de |
| Registrierungsnummer im Vermittlerregister bei der IHK Frankfurt a.M.: | D-85EP-CEJBY-43 |
| Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden: | Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: 030 20308-0 www.vermittlerregister.info |
| Zuständige Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann: | Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach: 060222 , 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de |
| Die Firma GVM Gorr und Partner GmbH ist Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Das Unternehmen GVM hält keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten oder dem Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungs- unternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital von GVM. GVM ist als freier Versicherungsmakler tätig und es bestehen keinerlei Verpflichtungen Versicherungen eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen zu vermitteln. Der Interessent wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Maklervertrag erst mit schriftlichem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zustande kommt. Bis dahin dienen die zwischen dem Interessenten und dem Makler geführten Gespräche lediglich der beiderseitigen Klärung, ob ein solcher Vertrag zustande kommen soll und der Vorbereitung des möglichen schriftlichen Vertragsabschlusses. Für etwaige Schäden, die dem Interessenten bis zum Abschluss des Maklervertrages infolge eines fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutzes entstehen, ist der Interessent deshalb alleine verantwortlich. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung. |





